- Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer
- Gebührenbefreiung für die Eintragung ins Vereinsregister
- Staatliche Zuschüsse und Zuschüsse öffentlicher Kassen sind nur an die Gemeinnützigkeit gebunden.
- Imagevorteil
- Kostengünstige Überlassung von öffentlichen Räumen